3 STERNE:
Die Maßnahmen auf der ersten Ebene verbietet den Einsatz von mit holzartiger Biomasse betriebenen Wärmeerzeugern (bei Vorhandensein eines alternativen Heizsystems) mit Energieleistung und Emissionen, die die erwarteten Werte zumindest für die Sterne der Klasse 3 auf der Grundlage der Umweltklassifizierung.
4 - 5 STERNE:
Die Maßnahmen auf der zweiten Ebene verbieten den Einsatz von häuslichen Wärmeerzeugern, die mit Holzbiomasse betrieben werden (bei Vorhandensein eines alternativen Heizsystems), mit Energieleistung und Emissionen, die nicht in der Lage sind, die erwarteten Werte mindestens für die 4-Sterne-Klasse zu erfüllen die Umweltklassifizierung.